Ab August 2026 gelten die Transparenzpflichten des AI Acts für bestimmte KI-generierte oder manipulierte Inhalte. Seit Dezember 2025 liegt zudem der erste Entwurf eines europäischen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung vor. Marketing- und Kommunikationsteams sollten jetzt festlegen, welche Inhaltsart welchen Hinweis braucht, statt die Frage bei jeder Veröffentlichung neu zu diskutieren.

Einordnung, keine Rechtsberatung

Dieser Beitrag bietet unternehmerische und technische Orientierung. Rechtliche Pflichten müssen für den konkreten Einsatz durch qualifizierte Stellen geprüft werden.

Was die Transparenzpflichten in Kürze verlangen

Die Regeln unterscheiden zwischen Anbietern von KI-Systemen und Unternehmen, die diese Systeme einsetzen. Anbieter müssen dafür sorgen, dass synthetische Ausgaben maschinenlesbar als solche erkennbar sind. Für einsetzende Unternehmen sind vor allem drei Punkte relevant:

  • Realistisch wirkende Bilder, Videos und Audioinhalte, die echte Personen, Orte oder Ereignisse darstellen, müssen als künstlich erzeugt oder verändert ausgewiesen werden.
  • KI-generierte Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren, müssen offengelegt werden, sofern keine menschliche Prüfung mit redaktioneller Verantwortung stattfindet.
  • Personen müssen erkennen können, wenn sie mit einem KI-System interagieren, etwa in einem Website-Chat.

Für typische Unternehmenskommunikation mit menschlicher Redaktion greift die Textpflicht in der Regel nicht. Für realistische synthetische Bilder und Stimmen dagegen sehr wohl. Wie streng die Grenze im Einzelfall verläuft, sollte mit rechtlicher Begleitung geklärt werden.

Sechs Inhaltsarten, sechs Entscheidungen

InhaltsartTypischer FallWorauf es ankommtBeispielregel im Unternehmen
Text mit menschlicher RedaktionBlogbeitrag, Newsletter, ProduktseiteRedaktionelle Verantwortung ist dokumentiertKein Pflichthinweis, interner Vermerk zur KI-Nutzung
Text ohne Prüfung, öffentlichAutomatisch erzeugte Meldungen oder MassentexteFällt möglicherweise unter die OffenlegungspflichtVermeiden oder deutlich kennzeichnen
Realistisches Bild oder VideoErzeugte Personenfotos, inszenierte Kundenstimmen, Produkt in realer SzeneTäuschung über reale Personen oder EreignisseSichtbare Kennzeichnung ist Pflicht
Illustration und abstrakte GrafikIcons, Hintergründe, schematische DarstellungenKeine Täuschung über RealesFreiwilliger Hinweis nach Markenregel
Synthetische StimmeSprecherstimme im Erklärvideo, geklonte StimmePersönlichkeitsrechte und Deepfake-DefinitionKennzeichnung und dokumentierte Einwilligung
Chat und AssistentWebsite-Chat, TelefonassistentErkennbarkeit als KIHinweis zu Beginn der Interaktion

Die Tabelle ersetzt keine Prüfung, sie beendet aber die Diskussion, ob „KI-unterstützt“ automatisch einen Hinweis erfordert. Entscheidend ist die Täuschungswirkung, nicht die Beteiligung eines Werkzeugs.

Ein Freigabeweg, der nicht erst am Veröffentlichungstag beginnt

  1. Briefing: Schon im Auftrag wird festgehalten, ob und wofür KI eingesetzt werden soll und welche Inhaltsart entsteht.
  2. Erstellung: Nur Werkzeuge aus der freigegebenen Liste, mit Unternehmenskonto und bekannten Nutzungsbedingungen für erzeugte Inhalte.
  3. Prüfung: Fakten, Quellen, Markenregeln und Rechte werden geprüft. Das Freigabeformular enthält ein Pflichtfeld „Kennzeichnung: ja, nein, Begründung“.
  4. Veröffentlichung: Sichtbarer Hinweis, wo erforderlich; Herkunftsangaben in Metadaten, wo das Werkzeug sie unterstützt.
  5. Dokumentation: Werkzeug, Version, wesentliche Eingaben und prüfende Person werden zur Veröffentlichung abgelegt.
Praxisregel für Marketing-Teams

Kennzeichnung entscheidet sich nicht daran, wer den Text getippt hat, sondern daran, ob ein Betrachter über etwas Reales getäuscht werden könnte. Ein KI-gestützter Blogtext mit Redaktion ist ein anderer Fall als ein erzeugtes Foto einer angeblich echten Kundin.

Was jetzt vorbereitet werden sollte

  • Eine Übersicht der Inhaltsarten, die das Unternehmen regelmäßig veröffentlicht, und der dafür genutzten Werkzeuge.
  • Ein Kennzeichnungsfeld im bestehenden Freigabeprozess statt eines separaten Formulars.
  • Zwei bis drei formulierte Hinweistexte für Bild, Video und Chat, die ohne Rückfrage verwendet werden dürfen.
  • Eine benannte Person, die Änderungen am Verhaltenskodex verfolgt und die Regeln anpasst.

Wie der gesamte Content-Ablauf von der Idee bis zur Wirkung aufgebaut wird, beschreibt der Beitrag zum Content-Workflow mit KI. Warum massenhaft erzeugte Texte unabhängig von der Kennzeichnung ein Risiko für die Sichtbarkeit sind, zeigt der Beitrag zu skalierten KI-Inhalten.

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